Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die verbindlichen Regeln, die zwischen WeCamp GmbH, Rheinsberger Strasse 76/77, 10115 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Andre Lutter, Telefon: +49 (0) 30 936 72 186, E-Mail: info@heyava.de- im Folgenden „HeyAva“ genannt – und Ihnen bei der Nutzung von HeyAva gelten. Diese AGB geltend für alle Interessenten und Unternehmer oder potentielle Arbeitgeber.

(2) HeyAva ist eine Karriereplattform für pädagogische Fachkräfte im Elementarbereich . Sie ermöglicht interessierten Nutzern, sich über HeyAva zu registrieren und berufliche Karrierewünsche anzugeben oder eine Community-Lernplattform zu nutzen. Überdies haben Unternehmen die Möglichkeit, eigene Karriereseiten (Firmenprofil) mithilfe der HeyAva Software zu betreiben, auf die sich Nutzer bewerben können. Gegenstand des Nutzungsvertrags mit HeyAva ist die Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen über die Plattform. Die Nutzung der Plattform setzt ein internetfähiges Endgerät mit einer aktuellen und funktionsfähigen Browser-Software voraus.

(3) Diese AGB gelten für alle Nutzer, unabhängig davon, ob sie Unternehmer oder Verbraucher sind bei der Nutzung der Plattform. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

2. Registrierung und Ablauf

(1) Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung mit einer aktuellen E-Mail-Adresse und dem gewünschten Passwort erforderlich. HeyAva sendet Ihnen auf die Registrierung hin per Mail an die von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse einen anklickbaren Link zu. Eine Nutzung der Plattform ist nach Anklicken des Linkes möglich. Die Nutzung ist für Nutzer kostenfrei. Unternehmen haben die Wahl zwischen den auf der Seite angebotenen kostenpflichtigen Mitgliedschaftspaketen. 

(2) Jeder Nutzer und jedes Unternehmen kann nur eine Nutzerkonto anlegen. Die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Nutzer verpflichten sich, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ihrer Account-Daten und Ihres Passworts zu ergreifen und ihr Passworts geheim zu halten Bei einem Missbrauch des Kontos oder einem entsprechenden Verdacht und bei Missbrauch oder Verlust des Passwortes, ist dies HeyAva  unverzüglich anzuzeigen.

(3) Nach Freischalten der Plattform zur Nutzung, können Nutzer ein Nutzerprofil und Unternehmen ein Unternehmensprofil anlegen. Dabei sind alle Nutzer (auch Unternehmer) verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und etwaige Vertraulichkeitspflichten aus Gesetz und gegenüber Ihrem derzeitigen oder früheren Arbeitgeber zu beachten. Sollten Nutzer schuldhaft irreführende oder unwahre Angaben machen, sind sie zum Schadensersatz verpflichtet, soweit HeyAva durch diese unwahren Angaben ein Schaden entstanden ist. Nutzer sind weiter verpflichtet, HeyAva von Ansprüchen Dritter, freizustellen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche Dritter oder Schadensersatzansprüche von potenziellen Arbeitgebern, bleiben unberührt.

(5) HeyAva prüft das jeweilige Profil vor Freischaltung auf die Verlässlichkeit der Aussagen. HeyAva behält sich dabei vor, einzelne Angaben zu überprüfen, indem HeyAva beispielsweise von Nutzern Nachweise verlangt. HeyAva ist berechtigt, die Veröffentlichung von Nutzerprofilen abzulehnen, wenn das Nutzer- oder Unternehmensprofil der Spezialisierung von HeyAva nicht entspricht oder die Verlässlichkeit der Angaben nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Dies gilt auch, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen die AGB von HeyAva verstoßen.

(6) Nach Freischaltung Ihres Profils durch HeyAva wird das Nutzerprofil mit bei HeyAva hinterlegten Stellen potentieller Arbeitgeber abgeglichen. Nutzerprofile sind für Unternehmen nur dann sichtbar, wenn der Nutzer auf "Jobsuche aktiviert" im Benutzerkonto oder auf „Interesse bekunden“ im Stellenangebot geklickt hat oder HeyAva dies per E-Mail, Chat mitgeteilt hat. Ohne Zustimmung des Nutzers wird das Nutzerprofil nicht angezeigt. Auf der HeyAva Plattform, sind Nutzerprofile für Unternehmen sichtbar, wenn Nutzer dort ein Profil anlegen. HeyAva zeigt dem Nutzer passende Stellenangebote von Arbeitgebern in seinem Kundenkonto an. HeyAva sendet Nutzern diese auch per E-Mail und WhatsApp zu, sofern Nutzer dies wünschen und ihre Einwilligung hierfür erteilt haben.  Klickt der Nutzer auf „Interesse bekunden“, bewirbt er sich bei dem jeweiligen Unternehmen. Das Unternehmen erhält nun Zugriff auf das Nutzerprofil und kann ein Gespräch mit dem Nutzer vereinbaren oder dies auch ablehnen. Nutzer können gleichzeitig bei mehreren Stellenangeboten „Interesse bekunden“. Die bei HeyAva eingehende Arbeitgeberanfragen, leitet HeyAva per E-Mail an die bei HeyAva hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzers weiter. Bei beidseitigem Interesse können Nutzer mit dem potentiellen Arbeitgeber per Nachricht oder Telefon direkt in Kontakt treten. 

3. Nutzerprofil

(1) Sie können ein Nutzerprofil erstellen, das Informationen enthält, die Sie uns über sich hinterlegt haben, wie Lebenslaufdaten oder Anhänge. Falls Sie Anhänge hochladen, um Ihr Profil zu vervollständigen, analysieren wir deren Inhalt und Struktur in einem automatisierten Prozess und ziehen diese Analyse heran, um die Dienstleistungen zu verbessern, die wir Ihnen anbieten. Wir verwenden von Ihnen bereitgestellte Daten auch, um Ihnen basierend auf Ihren Profildaten, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Stellenempfehlungen anzubieten. Wir verwenden in Ihrem Nutzerprofil gespeicherte Informationen auch, um Ihren Bewerbungsprozess effizienter zu gestalten. 

(2) Sie können zwischen zwei Profileinstellungen wählen: Ihr Profil kann sichtbar oder nicht sichtbar sein. Generell ist ein Nutzerprofil erst dann für ein Unternehmen sichtbar, wenn der Nutzer die Einstellung "Jobsuche aktiviert" nicht deaktiviert hat oder auf „Interesse bekunden“ im Stellenangebot geklickt hat oder HeyAva dies per E-Mail, oder Chat mitgeteilt hat. Ohne Zustimmung des Nutzers kann das Nutzerprofil nicht von Dritten eingesehen werden.

(3) HeyAva ist berechtigt, personenbezogen Daten in Nutzerprofile an potentielle Arbeitgeber weiterzuleiten, wenn der Nutzer hierzu Ihre Einwilligung erteilt hat. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt  nur zu dem in der Einwilligung angegeben Zweck, das ist in der Regel die Vorstellung bei dem in Abstimmung mit Ihnen ausgewählten Unternehmen.

4. Kostenfreie und Kostenpflichtige Mitgliedschaft für Unternehmen

(1) Um Stellenangebote auf der von HeyAva betriebene Plattform anbieten zu können, ist für Unternehmen der Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft zur Schaltung von Anzeigen erforderlich. Das Unternehmen kann dabei zwischen den auf der Webseite angebotenen Optionen auswählen. 

(2) Die Präsentation und Bewerbung von Optionen auf der Webseite stellt noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn HeyAva die Bestellung des Unternehmens durch eine Annahmeerklärung annimmt oder wenn die Leistung erbracht wird.

(5) Nach Abschluss der Mitgliedschaft kann das Unternehmen für die vereinbarte Dauer Stellenanzeigen und seine fachlichen und persönlichen Anforderungen an zukünftige Mitarbeitende auf der Plattform einstellen. 

(6) Das Unternehmen ist bei der Gestaltung des Stellenprofils, des Anforderungsprofils und der Anbahnung und Abwicklung der Anstellung frei. Das Unternehmen ist allerdings für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und stellt HeyAva von allen Schäden oder Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen frei. 

4.1 Preise und Zahlungen

(1) Die auf der Webseite angegeben Mitgliedschaftspreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. 

(2) Der vereinbarte Abopreis ist sofort zu bezahlen.

(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt eine Zahlung nur mit den auf der Webseite dargestellten Zahlungsmethoden. Die Nutzung der Mitgliedschaft      erfolgt dabei erst nach erfolgter Zahlung.

(4) Unternehmen sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von HeyAva aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

5. Vermittlungstätigkeit

Der Portalbetreiber erbringt keine Jobberatung und/oder Arbeitnehmerüberlassung. Bei dem Dienst handelt es sich um eine reine Vermittlung von Kontakten zwischen Unternehmen und Nutzern. HeyAva kann nicht gewährleisten, dass Arbeitgeber und deren Vakanzen für Sie bei HeyAva verfügbar sind. Es besteht für Nutzer kein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung und kein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von potentiellen Arbeitgebern. Auch Unternehmen haben keinen Anspruch auf die Vermittlung von geeigneten Nutzern.

6. Lizenz für die Inhalte des Nutzers

(1) Wenn Sie HeyAva Inhalte bereitstellen, beauftragen Sie HeyAva damit, sie zu speichern, zu hosten und wenn dies vereinbart ist, Dritten, insbesondere Unternehmen zugänglich zu machen. Wir verwenden Nutzer Inhalte im Einklang mit der zwischen Nutzern und HeyAva bestehenden Vereinbarung. Indem Sie HeyAva Ihre Inhalte bereitstellen, räumen Sie HeyAva für die Dauer der Vereinbarung eine nicht ausschließliche, räumlich unbegrenzte Lizenz ein, diese Inhalte für die Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung mit HeyAva zu nutzen. Dazu gehört auch das Recht, die Inhalte zu speichern, zu reproduzieren, zu formatieren, (technisch) zu bearbeiten, zu übertragen, zugänglich zu machen und selbst oder durch Dritte zu analysieren, und auszuwerten. HeyAva ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist HeyAva ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. HeyAva wird die von den Nutzern in der Software hochgeladenen Inhalte nur insoweit veröffentlichen und Dritten zugänglich machen, wie dies für den Vertragszweck erforderlich ist.

(2) Nutzer sichern zu, dass Sie alle Rechte an den von Ihnen auf die HeyAva Plattform hochgeladenen Inhalten haben oder über eine Lizenz für die Inhalte verfügen, um HeyAva die Rechte gemäß Ziffer 6.1. einzuräumen. 

7. Pflichten von HeyAva

(1) Die von HeyAva angebotenen Dienste unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, die sich von Zeit zu Zeit in zumutbarem Umfang ändern. HeyAva behält sich vor, die Bereitstellung der Dienste (oder Funktionen innerhalb der Dienste) für einzelne oder alle Nutzer zeitweise oder dauerhaft einzustellen. Änderungen oder Einschränkungen der Dienste teilt HeyAva Ihnen mit angemessenem Vorlauf mit. 

(2) HeyAva haftet nicht für den Datenverlust aufgrund einer etwaigen technischen Störung oder einer Einstellung von Diensten.

(3) Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server wegen routinemäßiger und zuvor angekündigter Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereiches von HeyAva nicht verfügbar sind.

(4) HeyAva ist bemüht, die Software aktuell zu halten, ohne dass jedoch ein Rechtsanspruch hierauf besteht. HeyAva kann der Funktionsumfang der Plattform jederzeit einschränken oder erweitern.

8. Pflichten von Nutzern

Nutzern ist es verboten, die Software der Plattform und die HeyAva Dienstleistungen 

ohne ausdrückliche Genehmigung von HeyAva zu anderen Zwecken als zu ihren eigenen, persönlichen oder beruflichen Zwecken zu nutzen, insbesondere nicht zu sonstigen gewerblichen Zwecken

  • Viren, Trojaner, Würmer oder sonstigen Schadcode auf die Plattform zu schleusen oder dies zu versuchen,
  • die Software der Plattform zu hacken, zu manipulieren oder dies zu versuchen,
  • Scripts und andere automatisierbare oder teil automatisierbare Verfahren zur Nutzung der Plattform einzusetzen,
  • Sicherheitsfunktionen der Plattform zu umgehen oder dies zu versuchen.
  • Nutzeraccount zu vermieten oder anderweitig gewerblich zu nutzen, zu unterlizenzieren oder in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies wurde von HeyAva ausdrücklich erlaubt.

9. Beendigung und Kündigung 

(1) Die Parteien sind berechtigt, den kostenfreien Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform zu kündigen. 

(2) Solange Nutzer das Angebot von HeyAva Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Nutzer von HeyAva in Übereinstimmung mit dem Nutzerprofil neue Stellenangebote, bis der Nutzer HeyAva mitteilt, dass er keine neuen Stelleangebot wünscht. Diese Mitteilung erfolgt über einen Kontaktweg nach Wahl des Nutzers. 

(3) Das Ende der Nutzung einzelner Dienste nach vorstehendem Absatz 2 hat keinen Einfluss auf den Bestand des Plattformvertrags als solchen.

(4) Wird der Vertrag durch den Nutzer oder durch HeyAva gekündigt, werden die personenbezogenen Nutzerdaten (u.a. Name, E-Mail, Telefonnummer, Nachrichten, hochgeladene Dateien) von HeyAva archiviert. Spätestens nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab Vertragsbeendigung wird der Nutzer-Account endgültig gelöscht. Dies gilt nicht, soweit HeyAva die betreffenden Daten zur Durchsetzung von Ansprüchen Nutzern gegenüber benötigt oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen 

(5) Für Unternehmen gilt folgendes: Sofern die gewählte Mitgliedschafts- Option und der damit geschlossen Anzeigen Vertrag nicht mit einer Frist von 10 Tagen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes durch die /eine vertretungsberechtigte Person gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis um die Dauer für die es ursprünglich abgeschlossen wurde. 

(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und das Unternehmen kann seinen Zugang nicht mehr nutzen. HeyAva behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. 

10. Meinungsforschung zur Verbesserung des Angebots

(1) Um unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern, führt HeyAva gelegentlich Umfragen durch; zum Beispiel, um eine direkte Rückmeldung zur Dienstleistungsqualität nach erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Vermittlung/Bewerbung zu erhalten, oder um bessere Stellenvorschläge zu generieren.

(2) Zu diesen Umfragen erhalten Nutzer von uns jeweils eine Einladung (zu den Kontaktwegen siehe Ziffer 4.1.2). Die Teilnahme an den Umfragen ist freiwillig.

11. Haftung

(1) HeyAva übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder zurückzugeben. Eine Löschung nach Vertragsende erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

(2) HeyAva haftet für Sach- oder Rechtsmängel nach den vorhandenen geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(3) HeyAva haftet Nutzern und Unternehmen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) In sonstigen Fällen haftet HeyAva soweit nicht abweichend geregelt ist– nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich abweichender Regelungen ausgeschlossen.

(5) Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von HeyAva entsprechend.

12. Verschwiegenheit

Nutzer, insbesondere Unternehmen, verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen geschäftlichen Informationen einschließlich der Kandidatendaten während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung dieses Vertrags gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

13. Datenschutz 

Wir dürfen die Nutzerdaten, die Nutzer in Ihrem Nutzerprofil hochladen, verarbeiten und speichern und an Dritte weitergeben, soweit dies für die Ausführung der Vermittlung erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Weitere Informationen zum Datenschutz bei HeyAva finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

14. Änderung der AGB

HeyAva behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn Sie diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprechen. Bei der Mitteilung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird HeyAva auf die Frist und die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs hinweisen.

15. Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die auf unserer Webseite veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

16. Streitschichtung, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Wir nehmen an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(3) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.