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Kindertagespflege in Berlin: Dein Guide zu Tagesmüttern, Tagesvätern und Kinderbetreuung

Alles über Kosten, Qualifikation und rechtliche Grundlagen.
HeyAva Redaktion
9 Minuten
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Aktualisiert am:
September 18, 2023

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Kindertagespflege in Berlin: Dein Guide zu Tagesmüttern, Tagesvätern und Kinderbetreuung

Top Takeaways

  • Anzahl der Einrichtungen: In Berlin werden aktuell etwa 5.000 Kinder von 1.150 Kindertagespflegepersonen betreut.
  • Öffentliche Finanzierung: Die Kindertagespflege ist ein öffentlich finanziertes Angebot, ähnlich wie Kitas. Eltern können den Platz mit einem Kita-Gutschein "bezahlen", was es für Berliner Eltern und Kinder kostenfrei macht.
  • Kleine Betreuungsgruppen: Eine Kindertagespflegeperson betreut in der Regel bis zu 5 Kinder, was eine individuelle und intensive Betreuung ermöglicht.
  • Qualifizierte Betreuung: Kindertagespflegepersonen sind entweder pädagogische Fachkräfte oder qualifizierte Quereinsteiger und werden vom Jugendamt überprüft.
  • Flexibilität und Individualität: Die Kindertagespflege bietet oft flexiblere Betreuungszeiten und eine familiennähere Umgebung, was für viele Familien vorteilhaft sein kann.

Einführung in die Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine Form der Kinderbetreuung, die in Berlin eine immer wichtigere Rolle spielt, vor allem in einer Arbeitswelt, die von den Eltern zunehmend Flexibilität verlangt. Im Gegensatz zu großen Einrichtungen wie Kitas, bietet die Kindertagespflege eine Betreuung in einem kleineren, familiären Rahmen. Qualifizierte Betreuungspersonen, oft als Tagesmütter oder Tagesväter bezeichnet, kümmern sich um die Kinder, vorrangig in den ersten drei Lebensjahren.

Das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) ist das gesetzliche Fundament für die Kinderbetreuung in Berlin. Es stellt sicher, dass jedes Kind im Vorschulalter einen Anspruch auf Betreuung hat. Dabei wird der Betreuungsumfang an den individuellen Förderbedarf des Kindes sowie an den Betreuungsbedarf der Eltern angepasst.

Seit 2013 gibt es zudem einen bundesweiten Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Anspruch kann entweder durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden. In Berlin garantiert das KitaFöG zusätzlich eine Teilzeitförderung von mindestens sieben Stunden pro Tag, die bei nachgewiesenem Bedarf ausgeweitet werden kann.

Für Eltern, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten oder anderer Verpflichtungen eine Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kitas und anderen Einrichtungen benötigen, bietet Berlin die sogenannte ergänzende Kindertagespflege an. Dieses Angebot ist besonders flexibel und kann beispielsweise spätnachmittags, abends, nachts oder sogar an Wochenenden und Feiertagen in Anspruch genommen werden.

Insgesamt stellt die Kindertagespflege mit seinen ca. 1.150 Berliner Tagespflegestellen und 5000 Plätzen eine flexible und wichtige Betreuungsoption dar, die es Eltern erleichtert, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Sie füllt eine wichtige Lücke im Betreuungsangebot der Stadt und bietet sowohl den Kindern als auch den Eltern zahlreiche Vorteile.

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Was genau ist die Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine Form der Kinderbetreuung, bei der qualifizierte Tagespflegepersonen, oft als Tagesmütter oder Tagesväter bezeichnet, Kinder in einem familiären Umfeld betreuen. Die Zielgruppe sind vorrangig Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren, aber auch ältere Kinder bis zum Grundschulalter können in bestimmten Fällen betreut werden. Die Betreuung findet entweder im Haushalt der Tagespflegeperson oder in speziell dafür vorgesehenen Räumen statt.

Wie unterscheidet sich die Kindertagespflege zur Kita oder Kindertagesstätte?

Während Kitas und Horte oft eine größere Anzahl von Kindern betreuen und ein festes pädagogisches Konzept verfolgen, bietet die Kindertagespflege eine flexiblere und individuellere Betreuung. Hier sind die Gruppen deutlich kleiner, was eine intensivere Einzelbetreuung ermöglicht.
In der Kindertagespflege steht die familiäre Atmosphäre im Vordergrund. Die Kinder werden in einem Umfeld betreut, das dem eigenen Zuhause ähnelt, was besonders für die Jüngsten eine weniger einschüchternde Erfahrung sein kann. Zudem können Tagespflegepersonen flexibler auf die Bedürfnisse und den Tagesablauf der Kinder eingehen, da sie nicht an strikte Einrichtungsregeln gebunden sind.
Ein weiterer Unterschied ist die Flexibilität der Betreuungszeiten. Während Kitas und Horte in der Regel feste Öffnungs- und Schließzeiten haben, können in der Kindertagespflege individuellere Vereinbarungen getroffen werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten.

Was sind die Vorteile der Kindertagespflege?

1) Individueller Kinderbetreuung in kleinen Gruppen
Kindertagespflege bietet eine familiennahe Betreuungsform, insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Tagespflegepersonen, oft als "Tagesmütter" oder "Tagesväter" bezeichnet, können bis zu fünf Kinder in ihrem Haushalt betreuen. In größeren Verbundpflegestellen können sogar bis zu zehn Kinder in altersgemischten Gruppen betreut werden. Diese kleinen Gruppengrößen ermöglichen eine individuellere Betreuung und Förderung der Kinder.

2) Die Flexibilität der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege zeichnet sich durch ihre Flexibilität aus. Sie bietet Betreuungsmöglichkeiten auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kitas und Schulhorten. Dies ist besonders vorteilhaft für Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder für Alleinerziehende. Ergänzende Kindertagespflege kann beispielsweise spätnachmittags, abends, nachts oder an Wochenenden und Feiertagen stattfinden.

3) Spezielle Betreuung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen
Das Angebot der Kindertagespflege ist darauf ausgerichtet, dem individuellen Förderbedarf der Kinder und dem Betreuungsbedarf der Eltern gerecht zu werden. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, Kinder mit besonderen Bedürfnissen gezielt zu fördern.

Der Weg zur Tagesmutter oder zum Tagesvater in Berlin

In Berlin müssen Tagesmütter und Tagesväter bestimmte Qualifikationen erfüllen, um als Kindertagespflegepersonen tätig zu werden. Sie bieten eine gesetzlich anerkannte Form der Betreuung an, vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Die Betreuung erfolgt in einer familiennahen Umgebung und nach dem Berliner Bildungsprogramm. Das Jugendamt prüft die Tagespflegestellen und arbeitet eng mit den Tagespflegepersonen zusammen.
Eltern, die einen Platz in einer Kindertagespflegestelle suchen, benötigen zunächst einen Kita-Gutschein, den sie beim Jugendamt ihres Wohnbezirks beantragen können. Dieser Gutschein gilt sowohl für Kindertagespflegestellen als auch für Kitas. Der Fachdienst Kindertagespflege im Jugendamt unterstützt bei der Suche nach der passenden Tagespflegestelle und schließt auch den Betreuungsvertrag ab.

Praktische Hinweise

  • Kita-Gutschein: Für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflegestelle ist ein Kita-Gutschein erforderlich, den man beim zuständigen Jugendamt beantragen kann.
  • Ergänzende Kindertagespflege: Bei besonderem Betreuungsbedarf, etwa aufgrund ungewöhnlicher Arbeitszeiten, kann ergänzende Kindertagespflege beim Jugendamt beantragt werden.
  • Mobiler Kinderbetreuungsservice (MoKiS): Dieser Service hilft Eltern, eine Betreuungsperson zu finden, wenn die Kita nicht geöffnet ist, beispielsweise in den Abendstunden oder am Wochenende.

    Was kostet die Kindertagespflege in Berlin?

In Berlin ist die finanzielle Beteiligung der Eltern an der Kindertagespflege gesetzlich geregelt. Ein Kita-Gutschein, der beim Jugendamt des Wohnbezirks beantragt werden kann, ist sowohl für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflegestelle als auch einer Kita erforderlich. Die Kostenbeteiligung der Eltern ist für beide Betreuungsformen gleich.
Tagespflegepersonen erhalten Unterstützung vom Jugendamt, das die Tagespflegestellen prüft und den Betreuungsvertrag abschließt. Bei besonderem Betreuungsbedarf können Eltern ergänzende Kindertagespflege beim Jugendamt beantragen, was auch finanzielle Auswirkungen für die Tagespflegepersonen haben kann.

Gesetzliche Grundlagen und Ansprüche zur Kinderbetreuung in Berlin

In Berlin haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, der durch einen Kita-Gutschein erfüllt werden kann. Dieser Gutschein kann beim Jugendamt des jeweiligen Wohnbezirks beantragt werden und gilt sowohl für Kindertagespflegestellen als auch für Kitas. Das Jugendamt prüft, ob die zusätzlichen Betreuungsstunden mit dem Wohle des Kindes vereinbar sind, insbesondere wenn Eltern aufgrund ihrer beruflichen Situation eine längere Betreuung benötigen.

Gut zu wissen: Möglichkeiten der Betreuung für Schulkinder
Kindertagespflege kann auch ergänzend zur Schulbetreuung beantragt werden. Dies ist besonders nützlich, wenn Eltern durch längere Arbeitszeiten zusätzliche Betreuung für ihr Kind benötigen. Das Angebot der ergänzenden Kindertagespflege kann beispielsweise auch in der Abend- und Nachtzeit, am Wochenende oder an Feiertagen in Anspruch genommen werden.

Antragstellung und Prozessablauf für die ergänzende Kindertagespflege in Berlin

5 Schritte zur Beantragung der ergänzender Kindertagespflege in Berlin:

  • Kita-Gutschein Beantragen: Der erste Schritt zur Inanspruchnahme einer Kindertagespflegestelle ist die Beantragung eines Kita-Gutscheins beim Jugendamt des Wohnbezirks. Dieser Gutschein ist sowohl für Kindertagespflegestellen als auch für Kitas gültig.
  • Beratung und Unterstützung: Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der passenden Tagespflegestelle. Der Fachdienst Kindertagespflege im Jugendamt ist hierfür zuständig.
  • Ergänzende Kindertagespflege: Wenn aufgrund der beruflichen Situation der Eltern eine längere Betreuung erforderlich ist, kann ergänzende Kindertagespflege beim Jugendamt beantragt werden. Das Jugendamt prüft, ob die zusätzlichen Betreuungsstunden mit dem Wohle des Kindes vereinbar sind.
  • Unterlagen für die Antragstellung: Für die Beantragung eines Kita-Gutscheins sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter der Antrag auf Kindertagesbetreuung, der Nachweis der Arbeits- und Wegezeiten und gegebenenfalls der Antrag auf ergänzende Kindertagespflege.
  • Mobiler Kinderbetreuungsservice (MoKiS): Dieser Service kann zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten erforderlich ist.

Wie finde ich die richtige Tagesmutter in Berlin

Schritt 1: In Berlin bieten viele Jugendämter Listen mit verfügbaren Kindertagespflegestellen in den jeweiligen Bezirken an. Diese Listen können Ihnen wichtige Informationen über die Lage, das pädagogische Konzept und weitere Besonderheiten der Einrichtungen bieten.

Schritt 2: Erster Kontakt und Besuch
Nehmen Sie Kontakt zu den Tagespflegepersonen auf, deren Angebote Sie interessieren. Vereinbaren Sie einen Termin, um die Räumlichkeiten zu besichtigen und die Tagespflegeperson kennenzulernen. Es ist empfehlenswert, Ihr Kind zu diesem Termin mitzunehmen, um einen ersten Eindruck davon zu bekommen, ob sich Ihr Kind in der Einrichtung wohlfühlen wird.

Schritt 3: Vertrauen Sie Ihrem Gefühl

  • Ist die Tagespflegeperson sympathisch?
  • Sind die Räumlichkeiten kindgerecht und einladend?
  • Entspricht das pädagogische Konzept Ihren Vorstellungen?
  • Zeigt die Tagespflegeperson Interesse an Ihrem Kind?

Schritt 4: Rahmenbedingungen

  • Ist die Einrichtung gut erreichbar?
  • Passen die Betreuungszeiten zu Ihrem Tagesablauf?
  • Gibt es Allergie-auslösende Haustiere?
  • Stimmt der Speiseplan mit Ihren Ernährungsgewohnheiten überein?

Tipp: Stellen sie sich folgende Fragen

  • Welchen Betreuungsumfang benötige ich?
  • Wie ist die Kindergruppe zusammengesetzt?
  • Ist ausreichend altersgemäßes Spielzeug vorhanden?
  • Wird die Tagespflegeperson mein Kind bei seiner Entwicklung unterstützen?

Schritt 5: Eingewöhnungsphase
Haben Sie die richtige Tagespflegeperson gefunden, ist es wichtig sich über die Eingewöhnung Gedanken zu machen. Ihr Kind sollte die Möglichkeit haben, eine stabile Beziehung zur Tagespflegeperson aufzubauen. Dies ist entscheidend für das Wohlgefühl und die Entwicklung Ihres Kindes in der neuen Umgebung.

Die Wahl der richtigen Kindertagespflegeperson ist ein Prozess, der Zeit und Überlegung erfordert. Nehmen Sie sich diese Zeit, um die beste Entscheidung für Ihr Kind und Ihre Familie zu treffen.

Checkliste Kindertagespflege / Tagesmutter in Berlin

  • Kita-Gutschein beantragen: Beim Jugendamt des Wohnbezirks.
  • Passende Tagespflegestelle finden: Unterstützung durch das Jugendamt.
  • Ergänzende Kindertagespflege beantragen: Wenn erforderlich, beim Jugendamt.
  • Unterlagen zusammenstellen: Antrag auf Kindertagesbetreuung, Nachweis der Arbeits- und Wegezeiten.
  • MoKiS in Betracht ziehen: Für Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Checkliste ergänzende Kindertagespflege in Berlin

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Kind in Betreuung: Ihr Kind besucht bereits eine Kita, Kindertagespflege oder ergänzende Förderung (Hort) in der Grundschule.
  • Überlappende Zeiten: Ihre Arbeits- oder Ausbildungszeiten überschneiden sich mit den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtung.
  • Keine alternative Betreuung: Keine weitere Betreuungsperson ist im Haushalt verfügbar (beide Eltern sind beruflich gebunden oder Sie sind alleinerziehend).

Schritte zur Beantragung

  • Kontakt zu MoKiS: Wenden Sie sich an die Servicestelle MoKiS (Mobiler Kindertagesbetreuungsservice) und legen Sie Ihren individuellen Betreuungsbedarf dar.
  • Betreuungsperson finden: Suchen Sie gemeinsam mit MoKiS nach einer geeigneten Betreuungsperson. Sie können auch selbst eine Person vorschlagen.
  • Gutschein beantragen: Stellen Sie beim zuständigen Jugendamt einen Antrag für einen Gutschein für ergänzende Kindertagespflege. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann.

Benötigte Nachweise

  • Bestätigung der regulären Betreuung: Nachweis, dass Ihr Kind bereits in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreut wird.
  • Öffnungszeiten der Einrichtung: Dokumentation der Öffnungszeiten der regulären Betreuungseinrichtung.
  • Arbeits- oder Ausbildungszeiten: Bestätigung der Arbeits- oder Ausbildungszeiten durch den Arbeitgeber oder Ausbilder. Bei Selbständigen ist ein Nachweis durch eine andere Person erforderlich.
  • Wegezeiten: Nachweis der Wegezeiten zwischen Betreuungseinrichtung und Arbeitsstätte, z.B. durch BVG-Fahrplanauskunft oder Routenplaner.
  • Vorschlag einer Betreuungsperson: Wenn die Betreuungsperson nicht durch MoKiS vermittelt wurde, muss ihre Eignung vom Jugendamt geprüft werden.

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Fazit zur Kindertagespflege

Die wachsende Bedeutung der Kindertagespflege in der modernen Gesellschaft
Die Kindertagespflege hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen, insbesondere in urbanen Gebieten wie Berlin. Sie bietet eine flexible und individuelle Betreuungsoption, die besonders für Eltern attraktiv ist, die unregelmäßige Arbeitszeiten haben oder eine Betreuung außerhalb der regulären Kita-Öffnungszeiten benötigen. Zudem ermöglicht die Kindertagespflege eine familiennähere Betreuung, die insbesondere in den ersten Lebensjahren des Kindes von Vorteil sein kann.

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