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Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH: Ein Leitfaden für Erzieher und Erzieherinnen

Der Tarifvertrag HVR hat das Hauptziel, ein faires, nachvollziehbares, einheitliches und bezahlbares Vergütungssystem für die Mitarbeiter zu etablieren.
HeyAva Redaktion
13 Minuten
Lesezeit
Aktualisiert am:
July 17, 2023

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Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH: Ein Leitfaden für Erzieher und Erzieherinnen

Intro

Liebe Erzieherinnen und Erzieher, wir wollen uns den Tarifvertrag der Hanna gGmbH genauer ansehen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Hanna-Vergütungsrichtlinie (HVR), die seit 2015 besteht und darauf abzielt, ein faires, nachvollziehbares, einheitliches und bezahlbares Vergütungssystem für alle Mitarbeiter zu etablieren. Eine starre Vergütungsstruktur wird es zwar nicht geben, aber der Tarifvertrag garantiert die Flexibilität innerhalb verschiedener Stufen, um individuelle Leistung, Berufserfahrung, Qualifikation und Engagement bei der Vergütung zu berücksichtigen.

Die HVR sichert zudem den Anspruch, dass, abhängig von den angerechneten Berufsjahren, mindestens die Gehaltsuntergrenze der jeweiligen Stufe erreicht wird. Für diese Garantie sind keine Verhandlungen mit der Geschäftsführung erforderlich.

Die Hanna gGmbH hat mit ihrem Konzept "am Situationsansatz orientiert" ein verbindliches pädagogisches Leitbild für ihre Mitarbeiter aufgestellt. Die Mitarbeiter sind erwartet, diesen Situationsansatz in ihrer täglichen Arbeit anzuwenden. Zusätzlich sollten sie sich an den weiteren Dokumenten orientieren, die in Verbindung mit der Hanna-Vergütungsrichtlinie stehen, darunter das Leitbild des Trägers, das Schutzkonzept und die Datenschutz-Fibel.

Die HVR gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Hanna gGmbH stehen, mit Ausnahme von Geschäftsführung und Verwaltung.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte beträgt 40 Stunden. Eine tägliche Pause von 30 Minuten ist für alle Mitarbeiter vorgesehen, die mindestens sechs Stunden am Tag oder 30 Stunden und mehr in der Woche arbeiten. Überstunden sollen so gering wie möglich gehalten werden und können nur aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel akutem Personalmangel, angesetzt werden.

Die HVR legt auch den Fokus auf Qualitätssicherung und -entwicklung. Ein Teil der regelmäßigen Arbeitszeit ist für die Beobachtung der einzelnen Kinder und die Dokumentation ihrer individuellen Entwicklung vorgesehen. Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf vier Stunden wöchentlich für diese Aufgaben.

Weitere Regelungen betreffen die Arbeitszeit für Auszubildende, die auf drei Tage in der Kita und zwei Tage für den Schulunterricht festgelegt ist, und die Möglichkeit des Home-Office für bestimmte Mitarbeitergruppen.

Beachten Sie bitte, dass alle durch die Corona-Pandemie bedingten Regelungen separat und ergänzend zu dieser HVR geführt werden.

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Urlaub

Mitarbeiter der Hanna gGmbH haben gemäß dem Tarifvertrag HVR Anspruch auf Erholungsurlaub mit Fortzahlung des Entgelts. Die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes gelten dabei. Ab dem 01.01.2019 beträgt der Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter 30 Tage. Je nach Grad der Behinderung kann dieser Anspruch auf bis zu 35 Tage erhöht werden. Diese Regelungen wurden zuletzt am 19.05.2021 aktualisiert.

Des Weiteren gewährt die Hanna gGmbH Sonderurlaub unter Fortzahlung des Entgelts für bestimmte Ereignisse. Dazu zählen die Geburt des eigenen Kindes, die eigene Heirat, ein Todesfall in der Familie (Ehepartner, Eltern, Kind, Geschwister) sowie ein eigener Umzug. Jeder dieser Anlässe berechtigt zu einem Tag Sonderurlaub. Außerdem sind der 24.12. und der 31.12. eines Jahres arbeitsfrei aufgrund von Betriebsferien.

Es wird empfohlen, den Urlaub grundsätzlich im jeweiligen Kalenderjahr zu nehmen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen verfällt der Resturlaub eines Kalenderjahres bis zum 31.03. des Folgejahres. In Ausnahmefällen können einzelne Tage in Absprache mit der Geschäftsführung zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Bei Langzeiterkrankungen verfällt der Urlaub nicht. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Buchhaltung oder dem Träger der Einrichtung.

Die Lage des Urlaubs und der Urlaubsantritt werden in Abstimmung mit der Kita-Leitung festgelegt. Dabei sind auch die Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Im Herbst erstellt die Kita-Leitung in Rücksprache mit den Mitarbeitern und unter Berücksichtigung der Fortbildungen den Urlaubsplan für das kommende Jahr. Der geplante und mit der Leitung abgestimmte Urlaub ist von den Mitarbeitern mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Es entfällt die Notwendigkeit, vor Urlaubsantritt mindestens einen Tag nach Krankheit zu arbeiten. In Ausnahmefällen kann nicht genommener Urlaub auch ausgezahlt werden.

Regelungen für Auszubildende:

Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub gemäß den allgemeinen Regelungen des Tarifvertrags. Da die Ausbildung auf einer 5-Tage-Woche basiert, müssen Auszubildende für eine ganze Woche 5 Tage Urlaub (in den Ferien) nehmen. Einzelne Tage Urlaub können in der schulfreien Zeit genommen werden.

Abgabenfreie Zusatzleistungen
Die Hanna gGmbH bietet ihren Mitarbeitern einige abgabenfreie Zusatzleistungen gemäß dem Tarifvertrag HVR. Eine davon ist die betriebliche Altersvorsorge. Nach Abschluss der Probezeit erhalten alle Mitarbeiter einen monatlichen Beitrag von derzeit 30 € zur privaten Altersvorsorge als Zugabe zum Gehalt in Form einer Versicherungspolice. Diese Versicherung bleibt für 5 Jahre im Eigentum der Hanna gGmbH. Nach Ablauf dieser Frist gehört sie vollständig dem Mitarbeiter. Zusätzlich gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 20% für eine weitere betriebliche Altersvorsorge, die der Mitarbeiter privat als Gehaltsumwandlung abschließt. Die genauen Bedingungen und Konditionen der betrieblichen Altersvorsorge richten sich nach dem individuellen Vertrag des Mitarbeiters und sind in ihrer jeweils gültigen Fassung gültig.

Ein weiterer Vorteil, den die Hanna gGmbH ihren Mitarbeitern bietet, ist das Job-Ticket bzw. die Mobilitätszulage. Nach Abschluss der Probezeit haben alle Mitarbeiter Anspruch auf ein Firmen-Ticket bei der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe). Es wird geprüft, ob auch alternative Möglichkeiten wie ein Firmenfahrrad oder ähnliches angeboten werden können.

Diese abgabenfreien Zusatzleistungen sollen den Mitarbeitern der Hanna gGmbH eine zusätzliche finanzielle Absicherung in Form einer betrieblichen Altersvorsorge ermöglichen. Zudem wird die Mobilität der Mitarbeiter durch das Job-Ticket bzw. die Mobilitätszulage erleichtert.

Der Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH bietet den Erziehern und Erzieherinnen nicht nur einen angemessenen Urlaubsanspruch, sondern auch attraktive Zusatzleistungen wie die betriebliche Altersvorsorge und das Job-Ticket bzw. die Mobilitätszulage. Diese Benefits tragen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur finanziellen Sicherheit der Mitarbeiter bei.

Es ist wichtig zu beachten, dass die hier genannten Informationen auf den Stand vom 19. Mai 2021 basieren und Änderungen vorbehalten sind. Für detailliertere Informationen und individuelle Fragen zum Tarifvertrag HVR sollten sich die Erzieher und Erzieherinnen direkt an die Verantwortlichen in der Hanna gGmbH wenden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die Hanna gGmbH legt großen Wert auf die Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur und wird bei allen wichtigen Entscheidungen und in allen Bereichen berücksichtigt. Die spezifischen Maßnahmen und Grundsätze sind im Grundlagenpapier zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement vom 19.05.2021 festgehalten.

Krankmeldung und Genesung
Bei Krankheit müssen sich die Mitarbeiter am Tag des Krankenbeginns telefonisch bei der Kita-Leitung oder dem direkten Vorgesetzten krankmelden. Die Krankmeldung wird umgehend an den Träger weitergeleitet. Krankenscheine müssen an den Träger (nicht an die Kita) per Post geschickt werden. Gleiches gilt für Folgeerkrankungen. Nach der Genesung meldet sich der Mitarbeiter einen Tag vor Wiederaufnahme der Arbeit bei der Leitung an. Die Leitung informiert den Träger über die Rückkehr des Mitarbeiters.

Krankschreibung bei Erkrankung des Kindes
Wenn das eigene Kind erkrankt, muss die Pflegebedürftigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Gemäß § 616 BGB besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung. Allerdings haben Eltern eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Zahlung von Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Hierbei stehen jedem Elternteil 10 Tage pro Jahr zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Das Kinderkrankengeld wird von der jeweiligen Krankenkasse gezahlt.

K.O.-Tage
Ein K.O.-Tag bezeichnet den ersten Tag einer leichten Erkrankung, bei der der Mitarbeiter davon ausgeht, bis zum nächsten Arbeitstag wieder genesen zu sein. In solchen Fällen verzichtet der Träger, wenn die Erkrankung rechtzeitig gemeldet wurde, auf die Vorlage eines Krankenscheins gemäß § 6.2. Es gibt keine fest definierte Anzahl von K.O.-Tagen, es handelt sich um eine Kulanzregelung des Trägers, um die Genesung bei leichten Erkrankungen zu fördern und Arztbesuche zur Erlangung eines Krankenscheins zu reduzieren. Ein Anspruch des Mitarbeiters besteht jedoch nicht. Samstags-K.O.-Tage sind nicht möglich.

Kosten für Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen
Die Hanna gGmbH übernimmt verschiedene Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln und Schutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille, Hörschutz für pädagogische Mitarbeiter*innen, Arbeitskleidung für das technische Personal, verpflichtende Impfungen, Fort- und Weiterbildungskosten zur Verbesserung der individuellen Gesundheit sowie gesundheitsförderndes Mobiliar. Zudem werden Wasser und Obst kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Betriebsjubiläum
Die Jubiläen der Mitarbeiter werden nicht mehr nach Dienstjahren, sondern nach Betriebszugehörigkeit gefeiert. Die Jubiläen beginnen ab 5 Jahren und werden dann alle 5 Jahre gefeiert. Zum jeweiligen Jubiläum erhält der Mitarbeiter einen freien Tag als Anerkennung für seine langjährige Betriebstreue.
Der Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH bietet den Erziehern und Erzieherinnen nicht nur Regelungen zur Krankmeldung, sondern auch ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement. Dieses beinhaltet Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Mitarbeiter zugeschnitten sind. Bei Krankheit ist eine telefonische Meldung am Tag des Krankenbeginns erforderlich, und Krankenscheine müssen an den Träger gesendet werden. Bei Erkrankung eines Kindes gelten spezielle Regelungen, die eine ärztliche Bescheinigung erfordern. Zudem besteht die Möglichkeit von K.O.-Tagen bei leichten Erkrankungen, für die kein Krankenschein vorgelegt werden muss. Die Hanna gGmbH übernimmt auch bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln und Schutzmaßnahmen.
Das Betriebsjubiläum wird nicht mehr nach Dienstjahren, sondern nach Betriebszugehörigkeit gefeiert. Dabei erhalten Mitarbeiter ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit alle 5 Jahre einen freien Tag als Anerkennung.

Der Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH legt Wert auf die Gesundheit der Mitarbeiter und bietet attraktive Regelungen zur Krankmeldung sowie ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement. Zudem werden Betriebsjubiläen gewürdigt und mit einem freien Tag belohnt. Diese Aspekte können für Erzieher und Erzieherinnen bei der Entscheidung für eine Stelle bei der Hanna gGmbH von Bedeutung sein.

Entgelt

Das Entgelt der Mitarbeiter der Hanna gGmbH richtet sich nach den Entgeltstufen des Tarifvertrags. Für das pädagogische Personal gibt es drei Entgeltstufen:

  • Stufe I (0-4 Berufsjahre): 2.700 - 3.000 Euro (ehemals 2.500 - 2.800 Euro)
  • Stufe II (5-12 Berufsjahre): 3.000 - 3.300 Euro (ehemals 2.800 - 3.100 Euro)
  • Stufe III (13-45 Berufsjahre): 3.300 - 3.700 Euro (ehemals 3.000 - 3.500 Euro)

Bei Aufnahme der Tätigkeit im pädagogischen Bereich wird der Mitarbeiter der Entgeltstufe zugeordnet, die seiner Berufserfahrung entspricht. Bei zusätzlicher relevanter Berufserfahrung oder Qualifikationen kann eine höhere Entgeltstufe festgelegt werden, dies entscheidet die Geschäftsführung. Bei einem Wechsel zwischen den einzelnen Kindertagesstätten der Hanna gGmbH bleibt die Einstufung bei gleicher Tätigkeit unverändert. Die Qualifikation, das Engagement und die Motivation des Mitarbeiters sowie abgeschlossene Fortbildungen werden jährlich im Mitarbeiter/Vorgesetzten-Gespräch von der Kitaleitung und gegebenenfalls der Pädagogischen Leitung bewertet.

Für Kita-Leitungen gelten gesonderte Regelungen
Ab einer Platzzahl von 85 Kindern wird die gemäß § 11 KitaFöG (Personalausstattung) geforderte Freistellung einer Kita-Leitung praktiziert. In Häusern mit weniger als 85 Plätzen gibt es eine Stellvertretende Leitung, die anteilig freigestellt wird. Das Gehalt der Kita-Leitungen bzw. Stellvertretungen liegt zwischen einer Untergrenze von 3.700 Euro brutto und einer Obergrenze von 4.700 Euro brutto. Die Einordnung in die Entgeltstufe berücksichtigt Qualifikation, Berufserfahrung, Hausgröße und Zusatzaufgaben. Die Entscheidung darüber trifft die Geschäftsführung.

Für das nicht-pädagogische Personal, wie technische und hauswirtschaftliche Mitarbeiter, gibt es keine Entgeltstufen, sondern Unter- und Obergrenzen:

  • Reinigungskraft: 2.100 - 2.300 Euro brutto
  • Küchenhilfe: 2.100 - 2.300 Euro brutto
  • Hauswirtschafter: 2.200 - 2.400 Euro brutto
  • Beikoch: 2.500 - 2.900 Euro brutto
  • Koch: 2.900 - 3.200 Euro brutto
  • Hausmeister/Gärtner: 2.900 - 3.100 Euro brutto

Die Einordnung erfolgt ebenfalls durch die Geschäftsführung. Für Mitarbeiter in der Verwaltung gibt es ebenfalls keine festen Entgeltstufen, die Einordnung erfolgt ebenfalls durch die Geschäftsführung.

Auszubildende erhalten eine monatliche Vergütung, die je nach Ausbildungsjahr gestaffelt ist:

  1. Ausbildungsjahr: 1.300 Euro brutto
  2. Ausbildungsjahr: 1.400 Euro brutto
  3. Ausbildungsjahr: 1.500 Euro brutto

Es besteht außerdem die Möglichkeit für Auszubildende, während der Schulferien im Betrieb zu arbeiten. Die Vergütung richtet sich dabei anteilig nach dem jeweiligen Ausbildungsjahr.

Für Quereinsteiger, die noch nicht als Anerkannte Fachkraft anerkannt sind, beträgt die monatliche Vergütung 2.500 - 2.700 Euro brutto. Die Einstufung von Quereinsteigern Sonstige geeignete Personen erfolgt durch die Geschäftsführung.

Mentoren, die Auszubildende betreuen, erhalten eine Zusatzvergütung von 100 Euro brutto pro Ausbildungsmonat. Diese Vergütung wird von den Kita-Leitungen gemeldet und mit dem Dezembergehalt ausgezahlt. Mentoren von Langzeitpraktikanten im pädagogischen Bereich (3-6 Monate) erhalten eine Zusatzvergütung von 100 Euro brutto pro Betreuungsmonat. Diese Vergütung wird nach Abschluss der Mentorentätigkeit ausbezahlt. Mentoren von Quereinsteigern im pädagogischen Bereich erhalten eine Zusatzvergütung von 100 Euro brutto pro Betreuungsmonat, die ebenfalls nach Abschluss der Mentorentätigkeit ausgezahlt wird.

Der Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH legt somit transparente Entgeltstrukturen für das pädagogische Personal, das nicht-pädagogische Personal und Auszubildende fest. Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Informationen auf dem Stand vom 19. Mai 2021 basieren und Änderungen vorbehalten sind. Bei weiteren Fragen oder für detailliertere Informationen sollten sich Erzieher und Erzieherinnen direkt an die Verantwortlichen in der Hanna gGmbH wenden.

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Fortbildungsmöglichkeiten im Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH

Eine kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter ist ein wichtiges Anliegen der Hanna gGmbH. Der Tarifvertrag sieht entsprechende Regelungen vor, die sowohl für das pädagogische als auch für das nicht-pädagogische Personal gelten.
Für das pädagogische Personal gelten folgende Bestimmungen:

  • Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Fortbildung.
  • Die Vorgaben des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes bleiben unberührt, und von der Hanna gGmbH angebotene Fortbildungen werden auf den Bildungsanspruch der Mitarbeiter angerechnet.
  • Pro Kitajahr stehen bestimmte Tage für interne Fortbildungen zur Verfügung, darunter Teamfortbildung, Belehrungstag, Konzeptionstag und Hanna-Fachtag. Zusätzlich wird alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe-Kurs angeboten.
  • Für externe Fortbildungen ist vorherige Zustimmung der Kita-Leitung und der Geschäftsführung erforderlich.
  • Es gibt ein Fortbildungskonzept, das verschiedene Themenbereiche abdeckt, darunter Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms, Gesprächsführung, Medienpädagogik, Inklusion, Kinderschutz und Praktikantenanleitung.
  • Die Kosten für erforderliche Fortbildungen werden grundsätzlich von der Hanna gGmbH übernommen.
  • Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Freistellung für von der Hanna gGmbH genehmigte Fortbildungen von insgesamt 10 Tagen innerhalb von zwei Jahren.

Für das nicht-pädagogische Personal gelten ähnliche Grundsätze:

  • Die Förderung der Fortbildung ist ebenfalls ein zentrales Anliegen der Hanna gGmbH.
  • Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und eine Kostenübernahme sowie Freistellung setzen eine vorherige Zustimmung der Geschäftsführung voraus.
  • Die genauen Zeitpunkte der Fortbildungen werden entsprechend der betrieblichen Belange festgelegt.

Des Weiteren sieht der Tarifvertrag eine Regelung zur Altersteilzeit vor. Mitarbeiter, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und mit der Geschäftsführung eine Vereinbarung über die Altersteilzeit abschließen, haben die Möglichkeit, ihren Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gleitend zu gestalten. Die Arbeitszeit wird dabei auf 50 % reduziert, während die Bezüge um einen Lohnzuschlag von 30 % aufgestockt werden. Die finanziellen Aspekte dieser Regelung werden durch den Träger der Hanna gGmbH unterstützt, um sicherzustellen, dass die Rentenansprüche des Mitarbeiters auf dem Niveau vor der Altersteilzeit bleiben.

Gemäß §13 des Tarifvertrags haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Fortbildung. Dabei bleiben die Vorgaben des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes unberührt. Die Hanna gGmbH bietet Fortbildungsveranstaltungen an, die auf den Bildungsanspruch der Mitarbeiter angerechnet werden können.
Für das pädagogische Personal stehen im Rahmen interner Fortbildungen pro Kitajahr verschiedene Tage zur Verfügung. Diese umfassen Teamfortbildung, Belehrungstag, Konzeptionstag und den Hanna-Fachtag. Zusätzlich wird alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe-Kurs angeboten. Die genauen Zeitpunkte der Fortbildungen werden von der Hanna gGmbH festgelegt. Dabei sollen auch die Wünsche der Mitarbeiter Berücksichtigung finden.

Das Fortbildungskonzept legt bestimmte Themenbereiche fest, die von den Fortbildungen abgedeckt werden sollen. Dazu gehören die Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms, Gesprächsführung, Konfliktlösung, Mediation, Medienpädagogik, Arbeit mit Kindern unter Drei, Inklusion, Integration, Aspekte des Kinderschutzes sowie Praktikantenanleitung und Mentorenqualifikation.

Die Teilnahme an externen Fortbildungsmaßnahmen setzt eine vorherige Zustimmung der Kita-Leitung und der Geschäftsführung voraus. Die Kosten für diese Fortbildungen werden grundsätzlich von der Hanna gGmbH übernommen. Es besteht ein Anspruch auf Freistellung für von der Hanna gGmbH genehmigte Fortbildungen von insgesamt 10 Tagen innerhalb von zwei Jahren.

Auch das nicht-pädagogische Personal hat Anspruch auf Fortbildung. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und die Kostenübernahme sowie Freistellung setzen eine vorherige Zustimmung der Geschäftsführung voraus. Die genauen Zeitpunkte der Fortbildungen werden entsprechend der betrieblichen Belange festgelegt.

Es ist zu beachten, dass die genannten Informationen auf dem Stand vom 19. Mai 2021 basieren und Änderungen vorbehalten sind. Weitere Informationen gbt es unter diesem Link: https://hanna-ggmbh.de/media/hvr_hannaggmbh_web.pdf

Disclaimer

Wir weisen darauf hin, dass wir als HeyAva Redaktion keine rechtliche Beratung durchführen können und die Informationen in diesem Artikel nicht als Rechtsberatung angesehen werden sollten. Bei spezifischen Fragen oder rechtlichen Anliegen empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder die Personalabteilung der Hanna gGmbH zu wenden.
Bitte beachten Sie, dass der Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Änderungen und Aktualisierungen können sich auf die hier bereitgestellten Informationen auswirken. Wir sind nicht verantwortlich für etwaige Fehler oder Ungenauigkeiten in den dargestellten Informationen.
Wir empfehlen Ihnen daher, den offiziellen Tarifvertrag HVR der Hanna gGmbH für eine verbindliche und aktuelle Einschätzung der Gehälter, Benefits und sonstigen Bestimmungen zu konsultieren.

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